KfW 458 – Förderung für Wärmepumpen (Überblick)

Stand: Merkblatt KfW 458 (12/2025). Wir helfen Ihnen, schnell zu prüfen, was bei Ihnen realistisch ist.

1) Förderbausteine

  • Grundförderung: 30%
  • Effizienzbonus: +5% (u. a. natürliches Kältemittel oder Wasser/Erdreich/Abwasser als Quelle)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: für selbstnutzende Eigentümer (Regeln je nach Altanlage)
  • Einkommensbonus: +30% bis 40.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (selbstgenutzt)

2) Gas‑Etagenheizung vs. Gasheizung

Gas‑Etagenheizung: Beim Austausch einer funktionstüchtigen Gas‑Etagenheizung kann der Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer unabhängig vom Alter gewährt werden.

Gasheizung: Klimageschwindigkeitsbonus nur, wenn die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt (bei funktionstüchtiger Anlage).

3) Einkommensbonus – so wird gerechnet

Es zählt der Durchschnitt aus dem zu versteuernden Einkommen des 2. und 3. Jahres vor Antragseingang. Nachweis ausschließlich über Einkommensteuerbescheide.

Welche Jahre das konkret sind, hängt vom Jahr der Antragstellung ab (Beispiel im Merkblatt: Antrag 2025 → 2022 & 2023).

4) Ablauf in kurz

  1. BzA erstellen lassen (Fachunternehmen / Energieeffizienz‑Expert:in)
  2. Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung (KfW‑Zusage) abschließen
  3. Antrag in „Meine KfW“ stellen (vor Vorhabenbeginn)
  4. Nach Zusage umsetzen
  5. BnD + Nachweise einreichen → Auszahlung
Wichtig: Diese Infos sind eine Orientierung auf Basis des Merkblatts. Die konkrete Förderfähigkeit hängt immer vom Objekt und der Antragstellung ab.
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